Derzeit hat unser 1960 gegründeter Verein 87 Mitglieder. Unser Pachtgewässer, der unterste Abschnitt der Ahr, erstreckt sich von der Gemarkungsgrenze Lohrsdorf bis zehn Meter oberhalb der Brücke an der Mündung in den Rhein.

Unsere Bestimmungen
Streckengrenzen
- Gesamtstrecke (blaue Pfeile): Zehn Meter oberhalb der Brücke an der Ahrmündung bis zur Gemarkungsgrenze Lohrsdorf
- Kleiner Schein (grüne Pfeile): Zehn Meter oberhalb der Brücke an der Ahrmündung bis zur Brücke am Sportplatz Sinzig (Christinensteg)
- Großer Schein: siehe Gesamtstrecke
- Fliegenstrecke (gelbe Pfeile): Bad Bodendorfer Wehr bis Christinensteg
Frühjahrsschonzeit
- Gilt vom 15.04. – 31.05..
- Gilt für die „Fliegenstrecke“ und die Strecke „Kleiner Schein“.
- Keine Verwendung künstlicher Köder erlaubt.
- Das Fliegenfischen mit der künstlichen Fliege ist erlaubt.
Grundangeln
- Ist vom 01.06. – 14.10. mit maximal zwei Ruten ab 21 Uhr erlaubt.
- Die „Fliegenstrecke“ ist hiervon ausgenommen.
Angelgerät
- Bei der Fliegen- und Spinnfischerei sind ausschließlich Einzelhaken ohne Widerhaken zu verwenden.
- Auf der „Fliegenstrecke“ ist ausschließlich das Fliegenfischen erlaubt.
Fangbegrenzung
- Forellen dürfen nur in einem „Fangfenster“ zwischen 30 und 40 cm entnommen werden. Es dürfen außerdem maximal vier Forellen pro Woche entnommen werden.
- Die Äsche ist ganzjährig geschützt.
Fangbuch
- Alle entnommenen Fische sind auf der Rückseite des Erlaubnisscheins vollständig zu notieren.
Unsere Preise
- Mitgliedsbeitrag jährlich: 25€
- Aufnahmegebühr einmalig: 200€ (unter 14 Jahre: frei; 14-17 Jahre: 75€)
- großer Schein (ohne Mitgliedsbeitrag): 165€
- kleiner Schein (ohne Mitgliedsbeitrag): 95€
- Tageskarte Fliegenfischen (auf Anfrage per Telefon oder Email): 50€