Infos

Derzeit hat unser 1960 gegründeter Verein 84 Mitglieder. Unser Pachtgewässer erstreckt sich von der Gemarkungsgrenze Lohrsdorf bis zehn Meter oberhalb der Brücke an der Ahrmündung.

Unsere Bestimmungen

Streckengrenzen

  • Gesamtstrecke (blaue Pfeile): Zehn Meter oberhalb der Brücke an der Ahrmündung bis zur Gemarkungsgrenze Lohrsdorf
  • Kleiner Schein (grüne Pfeile): Zehn Meter oberhalb der Brücke an der Ahrmündung bis zur Brücke am Sportplatz (Christinensteg)
  • Großer Schein: siehe Gesamtstrecke
  • Fliegenstrecke (gelbe Pfeile): Bad Bodendorfer Wehr bis Christinensteg

Frühjahrsschonzeit

  • Gilt vom 15.04. – 31.05..
  • Gilt für die „Fliegenstrecke“ und die Strecke „Kleiner Schein“.
  • Keine Verwendung künstlicher Köder erlaubt.
  • Das Fliegenfischen mit der künstlichen Fliege ist erlaubt.

Grundangeln

  • Ist vom 01.06. – 14.10. mit maximal zwei Ruten ab 21 Uhr erlaubt.
  • Die „Fliegenstrecke“ ist hiervon ausgenommen.

Angelgerät

  • Bei der Fliegen- und Spinnfischerei sind ausschließlich Einzelhaken ohne Widerhaken zu verwenden.
  • Auf der „Fliegenstrecke“ ist ausschließlich das Fliegenfischen erlaubt.

Fangbegrenzung

  • Forellen dürfen nur in einem „Fangfenster“ zwischen 30 und 40 cm entnommen werden. Es dürfen außerdem maximal vier Forellen pro Woche entnommen werden.
  • Die Äsche ist ganzjährig geschützt.

Fangbuch

  • Alle entnommenen Fische sind auf der Rückseite des Erlaubnisscheins vollständig zu notieren.

Unsere Preise

  • Mitgliedsbeitrag jährlich: 25€
  • Aufnahmegebühr einmalig: 200€ (unter 14 Jahre: frei; 14-17 Jahre: 75€)
  • großer Schein (ohne Mitgliedsbeitrag): 165€
  • kleiner Schein (ohne Mitgliedsbeitrag): 95€
  • Tageskarte Fliegenfischen (auf Anfrage per Telefon oder Email): 50€