Derzeit hat unser 1960 gegründeter Verein 84 Mitglieder. Unser Pachtgewässer erstreckt sich von der Gemarkungsgrenze Lohrsdorf bis zehn Meter oberhalb der Brücke an der Ahrmündung.
Unsere Bestimmungen
Streckengrenzen
- Gesamtstrecke (blaue Pfeile): Zehn Meter oberhalb der Brücke an der Ahrmündung bis zur Gemarkungsgrenze Lohrsdorf
- Kleiner Schein (grüne Pfeile): Zehn Meter oberhalb der Brücke an der Ahrmündung bis zur Brücke am Sportplatz (Christinensteg)
- Großer Schein: siehe Gesamtstrecke
- Fliegenstrecke (gelbe Pfeile): Bad Bodendorfer Wehr bis Christinensteg
Frühjahrsschonzeit
- Gilt vom 15.04. – 31.05..
- Gilt für die „Fliegenstrecke“ und die Strecke „Kleiner Schein“.
- Keine Verwendung künstlicher Köder erlaubt.
- Das Fliegenfischen mit der künstlichen Fliege ist erlaubt.
Grundangeln
- Ist vom 01.06. – 14.10. mit maximal zwei Ruten ab 21 Uhr erlaubt.
- Die „Fliegenstrecke“ ist hiervon ausgenommen.
Angelgerät
- Bei der Fliegen- und Spinnfischerei sind ausschließlich Einzelhaken ohne Widerhaken zu verwenden.
- Auf der „Fliegenstrecke“ ist ausschließlich das Fliegenfischen erlaubt.
Fangbegrenzung
- Forellen dürfen nur in einem „Fangfenster“ zwischen 30 und 40 cm entnommen werden. Es dürfen außerdem maximal vier Forellen pro Woche entnommen werden.
- Die Äsche ist ganzjährig geschützt.
Fangbuch
- Alle entnommenen Fische sind auf der Rückseite des Erlaubnisscheins vollständig zu notieren.
Unsere Preise
- Mitgliedsbeitrag jährlich: 25€
- Aufnahmegebühr einmalig: 200€ (unter 14 Jahre: frei; 14-17 Jahre: 75€)
- großer Schein (ohne Mitgliedsbeitrag): 165€
- kleiner Schein (ohne Mitgliedsbeitrag): 95€
- Tageskarte Fliegenfischen (auf Anfrage per Telefon oder Email): 50€